Verkaufs- und Lieferbedingungen

Preise verstehen sich in Euro, inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%,  ab Keller Edermünde-Besse. Als Berechnungsgrundlage dienen die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

Lieferung erfolgt stets auf Rechnung des Empfängers. Etwaige Schäden (Bruch) sind sofort feststellen zu lassen, bzw. beim Transportunternehmen zu reklamieren. Mängelrügen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Sollte ein Sorte vergriffen sein, behalten wir uns nach unserer Meinung gleichwertige Ersatzlieferung vor. Die in unserer Preisliste angegebenen Jahrgänge und Lagenbezeichnungen können sich zum Zeitpunkt der Lieferung oder Abholung durch Vor – oder Nachfolgepartien verändert haben.

Versand von Kleinmengen erfolgt in Faltkartons aus Wellpappe. Karton und Literflaschen werden in Rechnung gestellt. Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

Verpackungsmöglichkeiten für Paketversand: Karton für 0,75 l Flaschen: 3, 6, und 12 Flaschen. Karton für 1,0 l Flaschen 3, 6 und 12 Flaschen. Bei größeren Sendungen werden wir die für Sie günstigste Bezugsmöglichkeit wählen. Hierbei werden die Flaschen in Originalgebinden (siehe oben ) geliefert. Auskristallisierung von Weinstein ist naturbedingt und daher kein Grund zur Beanstandung. Vorstehende Lieferungsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als anerkannt. 

Weine / Allergene

Unsere gesamten Weine, Perlweine und Schaumweine enthalten Sulfite. Soweit die Weine nicht mit anderen Prädikaten versehen sind, handelt es sich um Qualitätsweine Pfalz

Zahlung und Gerichtsstand

Zahlung hat gegen netto Kasse, ohne jeden Abzug, nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur Zahlung aller unserer Lieferungen bestehen.

Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers ist Edermünde-Besse.

Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist nach unserer Wahl das Amtsgericht in Fritzlar als zuständiges Gericht vereinbart. Das gilt auch bei Streitigkeiten mit einem Vertragspartner, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.